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Welcher Energieausweis ist der Richtige?
Es gibt nur zwei verschiedene Gebäude-Energieausweise, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis nach dena bzw. bafa. Diese haben nur Gültigkeit wenn sie von einem geprüften Gebäudeenergieberater erstellt wurden
Alles andere sind Wildwüchse die keinerlei rechtliche Grundlage in Bezug auf die EnEV haben.
Hausbesitzer von Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.November 1977 gestellt wurde müssen genau wie Bauherren eines Neubaus einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen lassen. Ausnahme sind Bestandsbauten die durch Modernisierung das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben.
Für alle anderen reicht der verbrauchsbasierende Energieausweis! Sollten jedoch Daten für die Erstellung fehlen, so ist auch hier wohl ein bedarfsbezogener Energieausweis das Mittel zum Zweck.
Generell ist vor Sanierungsmaßnahmen, unabhängig vom Energieausweis, eine ausführliche Gebäudeenergieberatung zu Empfehlen.
Bis zum 01.10.2008 haben alle Gebäudebesitzer die freie Wahl welchen Energieausweis sie erstellen lassen wollen.
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